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Informationen für Zuweiser von neurologischen Patienten*

Indikationen für die Aufnahme einer ambulanten neuropsychologischen Therapie sind kognitive Störungen nach einer erworbenen Hirnschädigung oder Hirnerkrankung, insbesondere im Rahmen eines akuten Ereignisses, z. B. Schlaganfall oder Schädel-Hirn-Trauma oder Hirnerkrankung (z. B. Multiple Sklerose, Parkinson). 

Die neuropsychologische Therapie kann nur durchgeführt werden, wenn eine neurologische Diagnose von einem Facharzt für Neurologie vorliegt. Diese Diagnose muss belegt sein durch eine Überweisung oder durch den Entlassungsbericht einer Reha-Klinik.

Die Durchführung einer ambulanten neuropsychologischen Therapie ist ausgeschlossen, wenn: 

  • ausschließlich angeborene Einschränkungen oder Behinderungen der Hirnleistungsfunktionen ohne sekundäre organische Hirnschädigung behandelt werden sollen, z. B. ADHS oder Intelligenzminderung oder 
  • es sich um eine Erkrankung des Gehirns mit progredientem Verlauf im fortgeschrittenen Stadium, z. B. mittel- und hochgradige Demenz vom Alzheimertyp, handelt oder 
  • das schädigende Ereignis oder die Gehirnerkrankung mit neuropsychologischen Defiziten bei erwachsenen Patientinnen und Patienten länger als fünf Jahre zurückliegt. 

*in Anlehnung an: Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (Neuropsychologische Therapie), Beschluss veröffentlicht Banz. Nr. 31 (S.747) vom 23.02.2012